Zollunion

Zollunion
spezifisches Konzept zur regionalen Handelsliberalisierung. Im Zuge der Verwirklichung einer Z. werden zwischen den beteiligten Volkswirtschaften (schrittweise) alle  Zölle und Kontingente beseitigt; parallel hierzu werden gleichzeitig die von den Mitgliedsländern gegenüber Drittstaaten angewendeten Zölle und Kontingente aneinander angeglichen (Entstehen eines gemeinsamen Zolltarifs).
- Bedeutung: Eine Z. (so auch im Fall der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft  EWG) dient i.d.R. als Vorstufe zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes oder einer Wirtschaftsgemeinschaft ( regionale Integration). Der zur Gründung einer Z. erforderliche politische Konsens zwischen den beteiligten Ländern ist wegen des Verlustes der nationalen handelspolitischen Autonomie erheblich schwieriger zu erreichen als bei einer  Freihandelszone.
- Eine Z. verstößt prinzipiell gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung des  GATT bzw. der  World Trade Organization (WTO). Art. XXIV des GATT-Abkommens definiert die Bedingungen, unter denen eine Z. zwischen Staaten, die Vertragspartner im Rahmen des GATT sind, zulässig ist.
- Vgl. auch  Integration.

Lexikon der Economics. 2013.

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