- Zollunion
- spezifisches Konzept zur regionalen Handelsliberalisierung. Im Zuge der Verwirklichung einer Z. werden zwischen den beteiligten Volkswirtschaften (schrittweise) alle ⇡ Zölle und Kontingente beseitigt; parallel hierzu werden gleichzeitig die von den Mitgliedsländern gegenüber Drittstaaten angewendeten Zölle und Kontingente aneinander angeglichen (Entstehen eines gemeinsamen Zolltarifs).- Bedeutung: Eine Z. (so auch im Fall der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ⇡ EWG) dient i.d.R. als Vorstufe zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes oder einer Wirtschaftsgemeinschaft (⇡ regionale Integration). Der zur Gründung einer Z. erforderliche politische Konsens zwischen den beteiligten Ländern ist wegen des Verlustes der nationalen handelspolitischen Autonomie erheblich schwieriger zu erreichen als bei einer ⇡ Freihandelszone.- Eine Z. verstößt prinzipiell gegen den Grundsatz der ⇡ Meistbegünstigung des ⇡ GATT bzw. der ⇡ World Trade Organization (WTO). Art. XXIV des GATT-Abkommens definiert die Bedingungen, unter denen eine Z. zwischen Staaten, die Vertragspartner im Rahmen des GATT sind, zulässig ist.- Vgl. auch ⇡ Integration.
Lexikon der Economics. 2013.